Dies ist eine Demo-Ansicht von CareVergleich24. Alle hier gezeigten Agenturen, Preise, Bewertungen und Bilder sind erfunden. Sie können alles ausprobieren – es werden keine Daten gespeichert und keine Anfragen verschickt.

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So prüfen wir

Was „geprüfte Agentur" bei uns bedeutet

Der Hinweis „Von uns geprüft“ an jeder Agentur in unserem Vergleich ist keine Dekoration: Jede Agentur durchläuft vor der Freischaltung drei Prüfpunkte. Erst wenn alle erfüllt sind, erscheint sie im Vergleich. Hier legen wir offen, was wir prüfen – und genauso ehrlich, was wir nicht prüfen können.

Impressum & Unternehmensdaten geprüft

Seriosität beginnt bei der Frage, ob ein Anbieter greifbar ist. Bevor eine Agentur in den Vergleich kommt, prüfen wir ihre Unternehmensangaben. Wer diese Prüfung bestanden hat, steht in der Übersicht aller geprüften Agenturen.

  • Vollständiges Impressum: Firmierung, Anschrift und Vertretungsberechtigte sind angegeben und in sich stimmig.
  • Nachvollziehbare Firmierung: Das Unternehmen existiert unter diesem Namen – die Angaben passen zu öffentlich einsehbaren Quellen.
  • Erreichbare Kontaktdaten: Die angegebenen Wege führen tatsächlich zu einem Menschen, nicht ins Leere.

Legales Beschäftigungsmodell – bei der Eintragung bestätigt

Die größte Sorge vieler Familien: „Ist das überhaupt legal?" Deshalb gehört dieser Punkt zu unserer Prüfung – mit einer ehrlichen Einschränkung. Jede Agentur bestätigt uns verbindlich bei der Eintragung, wie ihre Betreuungskräfte beschäftigt sind. Einen Beleg können wir nur beim Entsendemodell einsehen: Dort legt uns die Agentur eine beispielhafte A1‑Bescheinigung vor. Bei Festanstellung in Deutschland und bei selbstständigen Betreuungskräften können wir nicht nachprüfen, ob Anstellung oder Selbstständigkeit korrekt umgesetzt sind – dort gilt allein die Bestätigung der Agentur. Diese drei Modelle gibt es:

A1-Entsendung Die Betreuungskraft ist im Heimatland regulär angestellt und wird mit A1-Bescheinigung legal nach Deutschland entsandt. Das Modell hat uns die Agentur bei der Eintragung verbindlich bestätigt und mit einer beispielhaften A1-Bescheinigung belegt.
Festanstellung Die Betreuungskraft ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt. Das Modell hat uns die Agentur bei der Eintragung verbindlich bestätigt – nachprüfen können wir es nicht.
Selbstständige Kräfte Die Betreuungskraft arbeitet selbstständig auf Basis eines Dienstleistungsvertrags. Das Modell hat uns die Agentur bei der Eintragung verbindlich bestätigt – nachprüfen können wir es nicht.
Was ist die A1‑Bescheinigung? Sie belegt bei entsandten Betreuungskräften, dass die Kraft im EU‑Heimatland regulär sozialversichert ist – die Grundlage der legalen Entsendung nach Deutschland. Arbeitet Ihre Agentur mit Entsendung, erhalten Sie für jede Betreuungskraft deren A1‑Bescheinigung direkt von der Agentur – manchmal erst im Laufe des Einsatzes.

Fester Ansprechpartner – persönlich verifiziert

Wenn es um die Betreuung eines Angehörigen geht, wollen Sie kein Ticketsystem. Wir kennen die zuständige Person jeder Agentur persönlich – bei Fragen gibt es ein Gesicht, keine Hotline.

  • Wir sprechen selbst mit ihr. Im Telefonat, im Videogespräch oder persönlich vor Ort – wann und auf welchem Weg, halten wir zu jeder Agentur fest.
  • Name und Funktion stehen im Profil. Nicht „Kundenservice", sondern die Person, die Ihre Anfrage bearbeitet – mit Foto, wo uns eines vorliegt.
  • Genau diese Person meldet sich bei Ihnen. Ihre Anfrage geht nur an die Agenturen, die Sie auswählen. Sie landet dort nicht in einem Verteiler, sondern bei Ihrer Ansprechperson.
  • Wir schreiben es fort. Wechselt die Zuständigkeit, ändern wir den Eintrag. Zu jedem der drei Prüfpunkte halten wir fest, wann wir ihn geprüft haben; im Vergleich steht an jeder Agentur der Stand der jüngsten Prüfung.
Erst wenn alle drei Punkte erfüllt sind, schalten wir eine Agentur für den Vergleich frei – unabhängig davon, was eine Agentur zu zahlen bereit wäre.

Ehrlicherweise: Was wir nicht prüfen können

Ein Prüfversprechen ist nur so viel wert wie seine Grenzen. Diese drei Dinge kann ein Vergleichsportal nicht leisten – wir sagen es lieber offen und geben Ihnen den passenden Tipp an die Hand:

Keine laufende Einzelfallkontrolle jeder Betreuungskraft.

Wir prüfen die Agentur und ihr Modell – nicht jede einzelne Entsendung. Einen Beleg gibt es ohnehin nur bei der Entsendung: Ob eine Betreuungskraft in Deutschland korrekt angestellt ist oder tatsächlich selbstständig arbeitet, können wir nicht nachprüfen.

→ Unser Tipp: Lassen Sie sich zusagen, dass Sie für jede Betreuungskraft eine A1‑Bescheinigung bekommen – sie darf auch im Laufe des Einsatzes nachgereicht werden. Arbeitet die Kraft selbstständig, fragen Sie nach ihrer Gewerbeanmeldung. Seriöse Agenturen tun das ohne Zögern.

Keine Vorab-Bewertung der einzelnen Betreuungskraft.

Ob es menschlich passt, zeigt sich erst im Kontakt. Gute Agenturen bieten ein Videogespräch vor der Anreise an und tauschen die Kraft aus, wenn es nicht passt.

→ Unser Tipp: Achten Sie im Vergleich auf Wechselintervall und Ersatzregelung – beides zeigen wir, wo es uns vorliegt, direkt im Profil. Was bei einem Wechsel oder Ausfall passiert, erklärt unser Ratgeber Wechsel und Ausfall der Betreuungskraft.

Keine Prüfung Ihres konkreten Vertrags.

Das verbindliche Angebot erstellt die Agentur nach dem persönlichen Gespräch – unsere Preise sind eine ehrliche Orientierung, keine Vertragsprüfung. Womit Sie rechnen müssen und was den Preis treibt, steht unter Kosten der 24-Stunden-Betreuung.

→ Unser Tipp: Lesen Sie den Vertrag in Ruhe und achten Sie auf die Kündigungsfrist. Auch die zeigen wir im Vergleich.

Woher unsere Bewertungen kommen

Unter jeder Agentur steht eine Note und eine Gesamtzahl. Dahinter stecken zwei Quellen – und eine davon wiegt bei uns schwerer:

Bewertungen über CareVergleich24 – zählen fünffach Zwei Tage nach Ihrer Anfrage bitten wir Sie einmalig um eine Rückmeldung – über einen persönlichen Link, der an genau diesen Vorgang gebunden ist. Ohne echte Anfrage gibt es keinen Link, und damit auch keine Bewertung. Weil hinter jeder dieser Stimmen ein nachweisbarer Vorgang steht, wiegt sie bei uns so viel wie fünf Google-Bewertungen.
Öffentliche Google-Bewertungen – zählen einfach Sofern die Agentur ein Google-Unternehmensprofil hat, übernehmen wir Note und Anzahl von dort. Was Google prüft, prüft Google – darauf haben wir keinen Einfluss. Deshalb lassen wir diese Stimmen mitzählen, aber nicht den Ausschlag geben.

Die Gewichtung wirkt nur auf die Note. Die Zahl daneben ist die echte Anzahl – wir rechnen keine Bewertung doppelt, wir gewichten sie nur unterschiedlich.

  • Wir veröffentlichen auch schlechte Bewertungen. Eine Bewertung wird nur dann nicht angezeigt, wenn sie Spam oder Werbung ist, wenn sie beleidigende, unwahre oder rechtswidrige Inhalte enthält, wenn sie erkennbar keinen Bezug zur Agentur hat, wenn sie doppelt abgegeben wurde – oder wenn die bewertende Person sie selbst zurückzieht. Eine schlechte Note ist kein Grund.
  • Wir ändern keine Texte. Was veröffentlicht wird, steht so da, wie es geschrieben wurde. Wir kürzen nicht, wir glätten nicht.
  • Agenturen können Bewertungen nicht löschen lassen. Sie können uns auf einen der Gründe oben hinweisen; die Entscheidung treffen wir, und wir halten sie schriftlich fest.
  • Namen erscheinen gekürzt. Sichtbar sind Vorname, der erste Buchstabe des Nachnamens und der Ort – auf Wunsch auch gar kein Name.
  • Wir bezahlen niemanden für eine Bewertung und bieten keine Gegenleistung an. Auch nicht für gute.

Sie haben bei uns angefragt und möchten Ihre Bewertung ändern oder zurückziehen? Eine kurze Nachricht genügt – wir nehmen sie ohne Rückfragen aus der Anzeige.

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